Geschlossene Immobilienfonds
Mit Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen Sie sich an Gewerbe- und Wohngebäuden. Durch Ihre Investition gehört Ihnen ein Anteil der Immobilien und Sie profitieren von deren Erträgen und Wertentwicklung.
Mit Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen Sie sich an Gewerbe- und Wohngebäuden. Durch Ihre Investition gehört Ihnen ein Anteil der Immobilien und Sie profitieren von deren Erträgen und Wertentwicklung.
Gemeinsam mit anderen Anlegenden kaufen Sie Anteile an einer oder mehreren Immobilen.
Wenn genügend Kapital beisammen ist, um das Investitionsobjekt zu finanzieren, wird der Fonds geschlossen. Es können sich also keine weiteren Anlegenden beteiligen.
Überschüsse durch Vermietung, Verpachtung oder Verkauf der Immobilie werden an die Beteiligten ausgeschüttet. Nach Verkauf des Objekts wird der Fonds aufgelöst.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Handlungsempfehlung dar und ersetzen nicht die individuelle Anlageberatung. Sie stellen lediglich eine unverbindliche, ggf. nicht vollständige Vorabinformation dar. Die rechtlich verbindlichen Verkaufsunterlagen zu den hier beschriebenen Investmentvermögen können bei der jeweils emittierenden Kapitalverwaltungsgesellschaft kostenlos bezogen werden. Diese Verkaufsunterlagen enthalten detaillierte Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten sowie insbesondere auch zu den Risiken einer Beteiligung. Interessenten wird empfohlen, vor dem Erwerb eines Investmentvermögens die gesamten Verkaufsunterlagen aufmerksam zu lesen und sich fachkundig beraten zu lassen.
Hinweis: In den prognostizierten Auszahlungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten.